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Private Krankenversicherung Beamte - PKV für Beamte

Beamte stellen eine besondere Berufsgruppe dar. Sie können sich als einzige Gruppe unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern. Die Pflichtversicherung in einer GKV entfällt mit dem Tag der Ernennung zum Beamten, unabhängig davon um welchen Beamtenstatus es sich handelt. Beamte erhalten keine Zuschüsse zu ihrer Versicherung durch ihren Arbeitgeber. Sie sind aber beihilfeberechtigt. Das bedeutet, dass ein Teil der medizinischen Kosten vom Dienstherren (Land, Bund) getragen wird. Grundsätzlich beläuft sich die Beihilfe auf 50% bis 80%, je nach Familienstand und Bundesland. Alle über diese Beihilfe hinausgehenden Kosten muss der Beamte versichern. Dies erfolgt über so genannte Teilversicherungen bei einer PKV. Diese übernimmt dann den restlichen Teil der medizinischen Kosten. Alle zu erstattenden Rechnungen müssen vom Beamten dann sowohl an seine Dienststelle als auch an die Versicherung gesendet werden. Beide zahlen dann unabhängig voneinander den vereinbarten Prozentsatz der Kosten.

Freiwillig gesetzlich verischert

Beamte können auch freiwillig gesetzlich versichert bleiben, verlieren dann jedoch ihr Recht auf Beihilfe und müssen den gesamten Beitrag alleine zahlen. Sie bleiben dann "normale" gesetzlich Versicherte, ohne Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Für kaum eine andere Berufsgruppe lohnt sich deshalb der Wechsel in eine PKV mehr als für Beamte. Die meisten PKVs bieten aufgrund der besonderen Kostenteilung zwischen Versicherung und Beihilfestelle spezielle Beamtentarife an, sowohl für Anwärter als auch Beamte auf Lebenszeit.

Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter

Gerade Beamtenanwärtern wird der Wechsel in die PKV einfach gemacht. So darf beispielsweise kein Antragsteller aus Risikogründen abgelehnt werden. Des Weiteren werden keine Leistungsauschlüsse vorgenommen und der maximale Risikozuschlag liegt bei 30%. Besonders für Beamtenanwärter mit Vorerkrankungen wird so der Weg in die PKV einfacher gemacht. Diese erleichterten Bedingungen gelten bis zu einem halben Jahr nach Beginn des Dienstverhältnisses.

Überwiegend sind Beamte zu 50% beihilfeberechtigt, weshalb nur die restlichen 50% teilversichert werden. Überall wo der Beamte Recht auf Beihilfe hat, versichert er nur die übrigen Prozent bei der Versicherung. Da jedoch die Beihilfe bei weitem nicht so viele Leistungen beinhaltet wie die PKVs gibt es auch für Beamte die Möglichkeit bestimmte Leistungen zu 100% zu versichern. So kann der Beamte beispielsweise den Zuschlag für ein Einzelzimmer mit Chefarztbehandlung zahlen und bekommt diese Kosten dann zu 100% von der Krankenversicherung, da bei der Beihilfe diese Zusatzleistung nicht enthalten ist. Zudem werden oft Zahnbehandlungen von der Beihilfe nur mit 40% bezahlt. In diesem Fall stockt die PKV die Teilversicherung dieses Bereiches auf 60% auf.

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